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Wie läuft das Volksbegehren ab? |
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Der Ablauf eines Volksbegehrens ist in Thüringen gesetzlich als dreistufiges Verfahren festgelegt. Für unser Volksbegehren sieht das seit Januar 2009 so aus:
Stufe 1: Antragsverfahren
Zunächst mussten die Organisatoren
einen Gesetzentwurf erarbeiten und mit Fachleuten abstimmen; das ist im Zeitraum
von Herbst 2008 bis Frühjahr 2009 geschehen.
Zwischen 1. Mai und 11. Juni 2009 sammelten
wir 17.107 Unterschriften zur Unterstützung unseres Antrages auf ein Volksbegehren.
Diesen Antrag reichten wir am 20.
Juni zur Prüfung an die Meldeämter ein, das Ergebnis der Prüfung wurde am 15.
September von der damaligen Landtagspräsidentin Schipanski bekannt gegeben: Das
Volksbegehren ist zulässig. Da weder Landtag noch Regierung eine
Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof einlegten, konnte der
Starttermin des Volksbegehrens a, 15. Oktober 2009 festgelegt werden: auf den
10. Februar 2010.
Stufe 2: das eigentliche Volksbegehren
Nachdem wir all diese Hürden
genommen haben, dann kann das eigentliche Volksbegehren also am 10. Februar
2010 starten. Dann müssen wir binnen vier Monaten 10% aller
wahlberechtigten Thüringerinnen und Thüringer davon überzeugen, unseren
Gesetzentwurf zu unterschreiben. Ist das Volksbegehren erfolgreich, muss der
Landtag das Gesetz übernehmen, kann es jedoch verändern.
Stufe 3: Volksentscheid
Hat der Landtag zu viel am Gesetz geändert, kann die Vertrauensperson des Volksbegehrens einen Volksentscheid fordern. Dieser läuft ähnlich ab wie eine Wahl mit „Wahlkampf“ und Abstimmung in einem „Wahllokal“ an einem einzigen Tag, der von der Vertrauensperson und der Landtagspräsidentin festgelegt wird. Wenn dann 25% aller wahlberechtigten Thüringer dem Gesetz zustimmen, muss es unverändert vom Landtag übernommen werden.
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 10. Januar 2010 )
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